Das vom Bayerischen Naturschutzfonds, dem Bezirk Oberbayern und der Glücksspirale geförderte Modellprojekt (Laufzeit bis 12/2026) zeichnet sich durch eine gleichzeitige Umsetzung naturschutzfachlicher und gewässerstruktureller Maßnahmen aus. Da die Kommunen an dem Gewässer 3. Ordnung für Unterhalt und Umsetzung der WRRL verantwortlich sind, hat der interkommunale Verein Dachauer Moos e.V. die Trägerschaft übernommen. In einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe und bei Geländeterminen stimmt das Projektteam des Büros Terrabiota die Planungen mit den zahlreichen Akteuren am Kalterbach ab.
Projektfinanzierung
Das Projekt wird über eine Laufzeit bis 2026 mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds, den Erlösen der Glücksspirale sowie einer Förderung des Bezirkes Oberbayern finanziert. Den Eigenanteil in Höhe von 10 % der beantragten Gesamtkosten von rund 190.000 € finanziert der Verein Dachauer Moos aus den Beiträgen seiner Mitgliedskommunen.
Aufbau und Vorgehen während der Projektlaufzeit
Zu Projektbeginn und während der gesamten Projektlaufzeit werden die zahlreichen, am Kalterbach tätigen Akteure über das Vorhaben im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe informiert. Zu den sogenannten Stakeholdern zählen u.a. die Naturschutzverbänden und Fischereivereine. In der Arbeitsgruppe sind auch die Fachbehörden und Ämter der verschiedenen Landkreise und Kommunen vertreten. Die wichtigsten Projektpartner sind die Regierung von Oberbayern, das Wasserwirtschaftsamt München und die unteren Naturschutzbehörden. Bei Ortsterminen und Begehungen werden die Eigentümer und Bewirtschafter der Ufergrundstücke über das Modellprojekt informiert.
Für das Projektgebiet liegen zahlreiche Pläne und Gutachten vor, die vom beauftragten Projektteam von Terrabiota-Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH aus Starnberg in einer Rahmenplanung zur gesamtökologischen Aufwertung des Kalterbaches zusammengefasst werden.
Dieser Rahmenplan ist die Grundlage einerseits für die Abstimmung mit den Fachbehörden, andererseits für die Verhandlungen mit den privaten und öffentlichen Grundeigentümern. Da alle Maßnahmen, zumindest für die privaten Eigentümer, kostenlos und unverbindlich sind, müssen diese in Einzelgesprächen von der Umsetzung der Maßnahmen auf ihren Flächen überzeugt werden.
Erst wenn die Grundstücksverfügbarkeit hergestellt ist, werden die einzelnen Maßnahmen entlang der einzelnen Gewässerabschnitte zusammengefasst und vom Projektteam die Genehmigungsplanung erstellt. Dabei ist sicher zu stellen, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen Schutzgüter z.B. besonders und streng geschützte Tiere und Pflanzen, prioritäre Lebensraumtypen, aber auch das Gewässer selber keine erheblichen Beeinträchtigungen erfahren. Hierzu sind u.a. unterschiedliche Kartierungen notwendig, um ein mögliches Konfliktpotential abzuschätzen.
Da der Umfang der gewässerbaulichen und naturschutzfachlichen Maßnahmen bei Antragstellung des Modellprojektes nicht abgeschätzt werden konnte, ist die Maßnahmenumsetzung auch nicht Gegenstand des Modellprojektes. Hierfür stehen über die Projektlaufzeit hinweg und darüber hinaus hohe Förderungen nach den „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) und nach der „Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie“ (LNPR) zur Verfügung. Als Maßnahmenträger kommen Kommunen, Verbände und der Verein Dachauer Moos e.V. in Frage, die bereits ihre Bereitschaft zur Übernahme des Eigenanteils signalisiert haben.
Um sicherzustellen, dass mit den durchgeführten Maßnahmen die Projektziele tatsächlich auch erreicht werden, sind im Rahmen des Modellprojektes Erfolgskontrollen vorgesehen.
Modellcharakter des Projektes
Die Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen in Zusammenwirken mit naturschutzfachlichen Maßnahmen an Gew. III. Ordnung stellt alle Projektbeteiligten, insbesondere die Kommunen, vor großen planerischen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Bislang ist an nur wenigen Gew. III. Ordnung der „gute ökologische Zustand“ erreicht und sind Lebensraumkomplexe für die Biodiversität optimiert worden. Das vorliegende Modellprojekt soll zu einem Best-practice-Beispiel für das Zusammenwirken von Kommunen, Naturschutz und Wasserwirtschaft an einem Gew. III. Ordnung entwickelt werden. Hierzu werden die notwendigen Schritte, Handlungsabläufe und Prozesse in einem Leitfaden modellhaft dargestellt um sie auf vergleichbare Situationen übertragen zu können.