Welche fachlichen Schwerpunkte soll das Projektmanagement setzen? Wo genau sind noch Artenhilfsmaßnahmen erforderlich? Wie sollen diese Maßnahmen aussehen? Wie erfolgreich waren die bislang durchgeführten Maßnahmen?
Diese Fragen und noch viel mehr beantworten die Gutachten zur Erfolgskontrolle, die im Rahmen des Biodiv-Projektes an externe Fachleute in Auftrag gegeben wurden. Im Folgenden können kurze Auszüge zu fachlichen Hintergründen des Projektes nachgelesen werden:
(Auszug aus Burbach und Hoffmann 2015)
Die Helm-Azurjungfer konnte 2015 an 48 von 77 untersuchten Gewässerabschnitten festgestellt werden. An drei Abschnitten mit früheren Vorkommen gelangen 2015 keine Nachweise. Dem stehen fünf Abschnitte (davon vier am Saubach, eine am Schleißheimer Kanal) gegenüber, an denen die Art neu nachgewiesen wurde.
16 Abschnitten mit Abnahmen stehen 13 mit Zunahmen gegenüber. An 19 Abschnitten war die Bestandsdichte etwa gleichbleibend.
An weiteren bemerkenswerten Arten wurde an mehreren Abschnitten das Gefärbte Laichkraut (Potamogeton coloratus) festgestellt.
Wie bereits bei vorhergegangenen Untersuchungen wurden am Kalterbach Wasseramsel und Eisvogel festgestellt.
Die bisher erfolgten Maßnahmen haben sich überwiegend bereits positiv auf den Bestand ausgewirkt. Einige Maßnahmen waren bisher nicht umfangreich genug, um Erfolge zu erzielen. Die dauerhafte Wirksamkeit der bisherigen Gehölzauflichtungen wird stark davon abhängen, ob es mittels eines Mahdkonzeptes gelingt, die Abschnitte dauerhaft gehölzarm zu halten und auch das Aufkommen stark beschattender Hochstaudenfluren zu verringern bzw. zu verhindern.
Den positiven Entwicklungen an Abschnitten mit Maßnahmen stehen überwiegend negative Entwicklungen an den übrigen Abschnitten gegenüber. Dies ist v.a. auf zunehmende Beschattung durch Gehölze und an schmaleren Gewässern auch durch die zunehmenden, v.a. von Drüsigem Springkraut geprägten Hochstaudenfluren im Böschungsbereich zurückzuführen.
Dies verdeutlicht die Notwendigkeit zur Durchführung weiterer, dauerhaft wirksamer Maßnahmen.
Neben der Fortführung der Gehölzrücknahmen besonders dringlich ist die nachhaltige Offenhaltung der Böschungen durch Mahd. Ansonsten werden die Gehölzrücknahmen nur relativ kurzfristige Wirkung haben und zudem wird sich die zu beobachtende Ausbreitung von Hochstauden, v.a. dem Drüsigen Springkraut, negativ auf die Besonnung und Zugänglichkeit der Gewässer auswirken. Hierzu müssen für das Gesamtgebiet Überlegungen angestellt werden, wie diese Aufgabe bewältigt werden kann.
Daneben ist es von übergeordneter und entscheidender Bedeutung, dass die Wasserführung gesichert wird. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, die erfolgenden Wasserentnahmen zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, anschließend Auflagen zu treffen, die eine dauerhafte Wasserführung in den Gewässern gewährleisten. Zur Beurteilung der Maßnahmeneffektivität anhand späterer Bestandsvergleiche müssen die Maßnahmen möglichst lagegenau dokumentiert werden. Darüber hinaus ist es zur künftigen Interpretation etwaiger Bestandsveränderungen anzustreben, stark bestandsprägende Ereignisse (wie z. B. Austrocknungen, Räumungen etc.) in geeigneter Weise zu dokumentieren.